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Taxibetrieb mit Pferdefuhrwerken

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 02.07.2021 "Umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftwagen; BFH-Urteil vom 13. November 2019, V R 9/18, BStBl II 2021 S. XXX" darauf hin, wann ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftwagen (z.B. mit Pferdefuhrwerken)" vorliegen kann. 
GZ III C 2 - S 7244/0 :003  

Taxibetrieb mit Pferdefuhrwerken

Das BMF hat das Schreiben vom 02.07.2021 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweise von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2021
26.07.2021

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%MCEPASTEBIN%Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gaststätten bis 31.12.2021 verlängert