Hochwasser- Unwetter- Buchführungsunterlagen zerstört
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StmFH) hat in einem Erlass vom 26.07.2021 "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch Unwetter mit Hochwasser Ende Juni und im Juli dieses Jahres" neben vielen anderen Erleichterungen und Hilfen verfügt, dass bei nachweisbar auf Unwetter zurückzuführendem Verlust von Buchführungsunterlagen hieraus keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen sind.
Hochwasser- Unwetter- Buchführungsunterlagen zerstört
Zitat aus dem Erlass des StmFH vom 26.07.2021, Tz. 3:
"Verlust von Buchführungsunterlagen
Sind unmittelbar durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen
zu ziehen. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen."
Aus dem Erlass ergeben sich weitere sehr bedeutende Erleichterungen. Der Download wird daher sehr empfohlen.
Hinweis: Nach GoBD Rz. 103 sind die Unterlagen gegen "Unauffindbarkeit, Vernichtung, Untergang und Diebstahl) zu sichern". Der Erlass vom 23.07.2021 hat gegenüber den GoBD wohl Vorrang, da er zeitlich nach den GoBD veröffentlicht wurde. Dennoch ist eine Diskussion bei einer Außenprüfung durchaus denkbar, man habe nicht genug Vorsorge getroffen, Der Erlass gilt im Übrigen nur für Bayern.
Das StmFH hat der Erlass vom 26.07.2021 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2021
09.08.2021
#Erleichterung-bei-Umweltschäden #Buchführungsunterlagen-zerstört #Erlass-Umweltschäden-Bayern
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