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Quarantäne-Entschädigung nicht ohne Arbeitnehmererklärung

Die Steuerberaterkammer München weist am 03.08.2021 auf eine Veröffentlichung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbm) hin. Empfohlen wird, vor Auszahlung einer Quarantäne-Entschädigung eine Erklärung der Arbeitnehmer schriftlich einzuholen, aus der sich ergibt, dass der Mitarbeiter die Möglichkeit zur Impfung nicht ungenutzt verstreichen ließ.

Quarantäne-Entschädigung nicht ohne Arbeitnehmererklärung

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Quarantäneentschädigung, wenn sie die Möglichkeit einer Impfung ungenützt verstreichen lassen.

Zur Vermeidung von Nachteilen wird Arbeitgebern empfohlen, die Auszahlung einer Quarantäne-Entschädigung von einer entsprechenden Erklärung abhängig zu machen.  

Die vbm  har die Empfehlung vom 03.08.2021 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2021
09.08.2021

#Quarantäneentschädigung #Impfverweigerung-und-Quarantäneentschädigung #Arbeitnehmererklärung-Quarantäneentschädigung

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