Quarantäne-Entschädigung nicht ohne Arbeitnehmererklärung
Die Steuerberaterkammer München weist am 03.08.2021 auf eine Veröffentlichung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbm) hin. Empfohlen wird, vor Auszahlung einer Quarantäne-Entschädigung eine Erklärung der Arbeitnehmer schriftlich einzuholen, aus der sich ergibt, dass der Mitarbeiter die Möglichkeit zur Impfung nicht ungenutzt verstreichen ließ.
Quarantäne-Entschädigung nicht ohne Arbeitnehmererklärung
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Quarantäneentschädigung, wenn sie die Möglichkeit einer Impfung ungenützt verstreichen lassen.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird Arbeitgebern empfohlen, die Auszahlung einer Quarantäne-Entschädigung von einer entsprechenden Erklärung abhängig zu machen.
Die vbm har die Empfehlung vom 03.08.2021 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2021
09.08.2021
#Quarantäneentschädigung #Impfverweigerung-und-Quarantäneentschädigung #Arbeitnehmererklärung-Quarantäneentschädigung
Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Mehr
Sie haben Fragen an uns? Hier ist der FRAGE-LINK
Wir melden uns schnellstmöglich.