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Transparenzregister

Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer weist am 26.07.2021 unter dem Titel "Transparenzregister: EU-Geldwäscheverordnung kommt und bringt erhebliche Erweiterung der Transparenzpflichten" auf beachtliche Zusatzpflichten hin.

Zusatzpflichten

Zitat aus der Veröffentlichung von Nörr vom 26.07.2021:
"Die Europäische Kommission hat am 20.07.2021 ein Bündel von Gesetzgebungsvorschlägen zur Bekämpfung von Geldwäsche vorgestellt, darunter die Entwürfe einer EU-Geldwäscheverordnung (Doknr. COM (2021) 420) und einer 6. EU-Geldwäscherichtlinie (Doknr. COM (2021) 423). Die EU-Geldwäscheverordnung harmonisiert die Vorschriften u.a. zur Durchführung von KYC-Prüfungen und zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie regelt bestimmte Vorgaben u.a. zu den nationalen Transparenzregistern.

Die EU-Geldwäscheverordnung wird nach derzeitigem Stand drei Jahre nach ihrer Verabschiedung durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament in Kraft treten. Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie ist durch die Mitgliedstaaten binnen drei Jahren ab Verabschiedung durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament in nationales Recht umzusetzen. Sowohl das Inkrafttreten der EU-Geldwäscheverordnung als auch der Ablauf der Umsetzungsfrist der 6. EU-Geldwäscherichtlinie sind nach derzeitigem Stand für den 01.01.2025 vorgesehen."

Nörr stellt die Veröffentlichung vom 26.07.2021 auf seiner Homepage zur Verfügung. Link zur Homepage von Nörr

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2021
09.08.2021

#Transparenzregister #Geldwäsche #Noerr-Geldwaescheverordnung

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