Gründung einer GmbH mittels Videokonferenz
Im Bundesgesetzblatt (BGBl) 2021 Teil I Seite 3338 wurde am 13.08.2021 das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021 veröffentlicht. Dort wird in Artikel 20 (Seite 3363) die "Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung" geregelt.
Gründung einer GmbH mittels Videokonferenz
Nach § 40 GmbHG (neu) ist die Gründung von Einpersonenen- und Mehrpersonengesellschaften mittels Videokonferenz möglich.
In Anlage 2 zum GmbHG werden Musterprotokolle für die Gründung abgebildet.
Das Gesetz tritt am 01.08.2022 in Kraft.
COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2021
16.08.2021
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