Steuerliche Transparenz: Datenaustausch mit den USA
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.08.2021 ein Schreiben "Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2020 beginnende Wirtschaftsjahre" veröffentlicht.
IV B 6 - S 1315/19/10050 :006
Steuerliche Transparenz: Datenaustausch mit den USA
Zitat aus dem Schreiben des BMF vom 10.08.2021:
"Anliegend übersende ich die am 5. Juli 2021 und am 20. Juli 2021 mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Artikel 26 des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. August 1989 in der durch das am 1. Juni 2006 unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2020."
Die gemeinsame Erklärung umfasst drei Seiten.
Das BMF hat die gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2021
16.08.2021
#Doppelbesteuerungsabkommen USA #Datenaustausch USA
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