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 der guten Ideen

Ehegattentestament bei Wiederverheiratung

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist mit seiner Pressemitteilung vom 14.01.2015 auf seinen Beschluss vom 28.10.2014 (Aktenzeichen 15 W 14/14) hin. Danach hatte die zweite Ehefrau die Erbeinsetzung der ersten Ehefrau wirksam angefochten.

 

Zusammen mit seiner ersten Ehefrau errichtete der inzwischen verstorbene Ehemann ein privatschriftliches gemeinsames Testament, in dem sich die Ehegatten wechselseitig als Alleinerben beim Ablegen des Erstversterbenden einsetzten. In einer weiteren Verfügung legten sie fest, dass das Testament auch im Falle der Ehescheidung gelten sollte. Eine derartige Regelung für den Fall einer Wiederverheiratung haben sie nach den Feststellungen des Gerichts nicht getroffen.

Nach seiner Wiederverheiratung errichtete der Ehemann mit seiner zweiten Ehefrau ein notarielles Testament, in dem er seine früheren letztwilligen Verfügungen widerrief. Dieses Testament wurde der ersten Ehefrau nicht übermittelt.

Bis hierhin wäre also die Erbeinsetzung der ersten Ehefrau wirksam gewesen.

Dass die erste Ehefrau nicht Erbin wurde, ist darauf zurückzuführen, dass die zweite Ehefrau das Testament innerhalb der mit dem Tod des Ehemanns beginnenden Jahresfrist angefochten hatte.

Die Entscheidung zeigt, dass oft auch Juristen - warum wurde das notarielle Testament der ersten Ehefrau nicht bekannt gemacht? - nicht dagegen gefeit sind, im Erbrecht Fehler zu machen. Hinzu kommt, dass bei unsicheren Sachverhalten (was ist ein sicherer Sachverhalt?) Gerichte nach Jahrzehnten gezwungen sind, den mutmaßlichen Willen der oder des Testierenden zu erforschen und auszulegen. Aber auch die Frage drängt sich einem auf, warum man vereinbarte, dass das erste Testament im Fall einer Scheidung weiter gelten soll, aber nicht im Fall der Wiederverheiratung. Denn die Lebenserfahrung zeigt, dass der Scheidung meist sehr schnell eine neue Ehe folgt.

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 14.01.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage OLG Hamm   

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2015
19.01.2015