Mindestlohn-Falle
Mandanten-Information über die Risiken beim Mindestlohn ist unerlässlich.
Der Gesetzgeber stellt alle Arbeitgeber unter den Generalverdacht gegen die Neuregelungen beim Mindestlohn zu verstoßen.
Es wurden fast nicht erfüllbare Aufzeichnungs- und Nachweispflichten eingeführt.
Bei Nichtbeachtung drohen erhebliche Bußgelder und Strafen.
Die Kontrollen erfolgen durch die ohnehin wegen ihres Auftretens unbeliebten Zollbehörden, deren Belegschaft zur Kontrolle der Betriebe um 1.600 Planstellen erweitert wurde.
Um mit dieser Entwicklung einigermaßen Schritt halten zu können, müssen alle Mandanten informiert werden. Denn die geforderten Aufzeichnungen über die Mitarbeiterzeiten müssen die Mandanten vor Ort erledigen und bei Kontrollen auch verfügbar haben.
Hinweise:
Der DWS Verlag hat sein Merkblatt zum Mindestlohn nach Verkündung des Gesetzes überarbeitet. Link zur Homepage DWS-Verlag
Der Deubner Verlag bietet ein Mandanten-Rundschreiben zum Mindestlohn an. Link Homepage Deubner Verlag
Das Programm COLLEGA-Kanzlei bietet in seiner Kleinstversion eine voll wirksame Zeiterfassung an, durch die die erforderlichen Nachweise einfach erbracht werden können. Bitte, Info anfordern
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2015
19.01.2015