Syndikusanwälte Neuregelung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat auf seiner Homepage ein Eckpunktepapier zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte veröffentlicht.
Die Bundesrechtsanwaltsordnung soll geändert werden. Da der Deutsche Anwaltsverein (DAV) inzwischen sein Einverständnis signalisiert hat, dürfte die Initiative rasch und ohne große Änderungen Gesetz werden.
Das BMJV hat das Eckpunktepapier auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage BMJV
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2015
19.01.2015