Änderung des AO-Anwendungserlasses
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.01.2020 eine "Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)" vom 20.12.2019 veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen die §§ 30, 31a, 55, 67a, 68, 73, 87a, 117, 130, 131, 149, 150, 152, 171, 239.
Das BMF hat das Schreiben vom 20.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2020
20.01.2020
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