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 der guten Ideen

Datenschutz in der Steuerverwaltung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.01.2020 das Schreiben "Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren seit dem 25. Mai 2018; Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017" veröffentlicht.

Das BMF schildert auf 30 Seiten plus 4 Seiten tabellarischer Anhang, wie die Finanzverwaltung die seit 25.05.2018 geltenden neuen Bestimmungen der DSGVO geregelt hat.

Das BMF hat das Schreiben vom 13.01.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. link Homepage Bundesfinanzministerium  

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2020
20.01.2020

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

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