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Linienverkehr mit Bussen: Umsatzsteuerbegünstigung von Subunternehmern

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.01.2020 das Schreiben "Steuersatz eines Subunternehmens im genehmigten  Linienverkehr mit  Bussen" veröffentlicht.

Nach dem Schreiben setzt eine begünstigte Personenbeförderungsleistung nicht voraus, dass sie durch den Genehmigungsinhaber (§ 2 Abs. 1 PBefG) mit eigenbetrieblichen Kraftomnibussen erbracht wird.

Das BMF hat das Schreiben vom 14.01.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium  

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2020
20.01.2020

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