Linienverkehr mit Bussen: Umsatzsteuerbegünstigung von Subunternehmern
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.01.2020 das Schreiben "Steuersatz eines Subunternehmens im genehmigten Linienverkehr mit Bussen" veröffentlicht.
Nach dem Schreiben setzt eine begünstigte Personenbeförderungsleistung nicht voraus, dass sie durch den Genehmigungsinhaber (§ 2 Abs. 1 PBefG) mit eigenbetrieblichen Kraftomnibussen erbracht wird.
Das BMF hat das Schreiben vom 14.01.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2020
20.01.2020
Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!