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 der guten Ideen

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AO)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.01.2016 Änderungen zum Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AO) veröffentlicht.

Es handelt auch hier um eine sehr umfangreiches Werk von insgesamt 21 Seiten.

Neben Verfahrensfragen werden Regelungen vor allem für Körperschaften, gemeinnützige Körperschaften, Golfclubs, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Mensabetriebe und ähnliche Institutionen getroffen.

Geregelt wird auch "Die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Finanzbehörden" und "Schreibt das Gesetz die Schriftform vor, kann dieser Form auch durch Übermittlung in elektronischer Form entsprochen werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist."

Das BMF hat das Schreiben vom 26.01.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Es wird im Bundesteuerblatt abgedruckt und dann von Homepage entfernt werden. Link Homepage BMF

Hinweise von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2016
01.02.2016 

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