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Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.01.2016 das Produktinformationsblatt für Altersvorsorge veröffentlicht.

Einleitung des BMF-Schreibens:
"Zur Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorge-verträge-Zertifizierungsgesetz (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung - AltvPIBV) nehme ich wie folgt Stellung:"

Weiteres Zitat aus dem BMF-Schreiben:
"Der Verbraucher soll eine kurze Information über das Produkt und einen eventuellen Darlehensanspruch erhalten. Die Vertragsform bei Rentenversicherungen soll an dieser Stelle konkretisiert werden, so dass insbesondere erkennbar wird, ob es sich um eine klassische Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt.
Denkbar sind z. B. folgende Konkretisierungen:
- „klassische Rentenversicherung“ bei Rentenversicherungen ohne Fondsanteile mit garantierter Verzinsung und Überschussbeteiligung,
- „fondsgebundene Rentenversicherung ohne gesonderte Garantieabsicherung“ bei reinen fondsgebundenen Versicherungen,
- „klassische Rentenversicherung mit Überschussanlage in Fonds“ bei der fondsgestützten Rente,
- „fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieabsicherung über Garantiefonds“ bei der fondsgebundenen Versicherung mit Garantiefonds,
- „fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieabsicherung über Derivate“ bei Variable Annuity,
- „fondsgebundene einheitenbasierte Rentenversicherung englischer Prägung“ bei einem „Unitised-with-profits-Vertrag“ britischer Prägung."

Auf 15 Seiten wird unter annähernd 100 Randnummern geregelt, welche Angaben die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten künftig machen müssen.

Die AltvPIBV ist am 31. Juli 2015 verkündet worden und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Das BMF hat das Schreiben vom 22.01.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF

COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2016
01.02.2016 

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