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 der guten Ideen

Arbeitszimmer ganz oder gar nicht

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 06/2016 vom 28.01.2016 auf den Beschluss des Großen Senats vom 27.07.2015 (Aktenzeichen GrS 1/14) hin. Danach entfällt ein Abzug bei gemischt genutzten Räumen.

Zitat aus der Pressemitteilung des BFH:
"Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Verwendung aus."

Der BFH hat die Pressemitteilung vom 28.01.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BFH 

COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2016
01.02.2016 

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