Online Banking - Haftung für falsche Überweisungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 23/2016 vom 26.01.2016 auf sein Urteil vom 26.01.2016 (Aktenzeichen XI ZR 91/14) hin. Der nicht endgültig entschiedene Streit geht darum, unter welchen Umständen ein Kontoinhaber für Fehlbuchungen auf seinem Konto haftet.
Die beiden Tatsacheninstanzen hatten den Kontoinhaber zu Bezahlung des Schadens verurteilt. Der BGH hat das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Zitat aus der Pressemitteilung des BGH:
"Bei einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Bankings spricht kein Beweis des ersten Anscheins für ein grob fahrlässiges Verhalten des Kontoinhabers."
Der Streitsache liegen Fehlbuchungen zugrunde, die mit der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) nebst TAN-Verfahren (Übermittlung der Transaktionsnummer durch SMS) über eine Mobilfunknummer des Geschäftsführers der Kontoinhaberin erfolgten.
Der BGH hat die Pressemitteilung vom 26.01.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BGH
COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2016
01.02.2016