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Widerrufsrecht bei Kreditverträgen

Die Stiftung Warentest weist am 27.01.2016 darauf hin, dass das immer noch bestehende unbefristete Widerrufsrecht für bestimmte zwischen 2002 und 2010 geschlossene Kreditverträge in 2016 durch Gesetz beendet werden soll.

Das Widerrufsrecht besteht, wenn bei den seinerzeit abgeschlossenen Kreditverträgen keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt.

Die Stiftung Warentest hat die Meldung vom 27.01.2016 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Stiftung Warentest

COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2016
01.02.2016 

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