Medizinische Hotline umsatzsteuerfrei?
Medizinische Hotline umsatzsteuerfrei? Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 3/2019 vom 23.01.2019 auf seinen Beschluss vom 18.09.2018 (Aktenzeichen XI R 19/15 hin. Danach hat der BFH dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob eine steuerbefreite Tätigkeit vorliegt, wenn ein Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Auftrag von Krankenkassen Versicherte zu verschiedenen Gesundheits- und Krankheitsthemen telefonisch berät.
Zitat aus der Pressemitteilung 3/2019 vom 23.01.2019 des BFH:
"Außerdem ist die Frage zu beantworten, ob es für den erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweis ausreicht, dass die telefonischen Beratungen von „Gesundheitscoaches“ (medizinischen Fachangestellten, Krankenschwestern) durchgeführt werden und (nur) in ca. einem Drittel der Fälle ein Arzt hinzugezogen wird."
Das BFH hat die Pressemitteilung 3/2019 vom 23.01.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2019
28.01.2019