Änderung Umsatzsteuer im Schienenbahnfernverkehr
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21.01.2020 ein Schreiben "Absenkung des Steuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnfernverkehr" veröffentlicht.
Aufgrund der Änderungen des Umsatzsteuersatzes im Schienenbahnfernverkehr sind Übergangsregelungen (auch für den Vorsteuerabzug der Reisenden) notwendig geworden, die das BMF in seinem Schreiben auf 6 Seiten darlegt.
Das BMF hat das Schreiben vom 21.01.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2020
27.01.2020
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