Bescheinigungsrichtlinien für den Denkmalschutz
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21.01.2020 eine Liste der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien - Stand Januar 2020 - zur "Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkünfteerzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG)" veröffentlicht.
Das BMF hat die länderspezifische Liste auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2020
27.01.2020
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