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Gebäudesachwert Baupreisindex

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.01.2020 eine Mitteilung "Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2021" veröffentlicht.
GZ IV C 7 - S 3225/20/10001 :002

Gebäudesachwert Baupreisindex

Zitat:
"Gemäß § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 8. Januar 2021 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2020; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2021 anzuwenden sind."

Das BMF hat die Mitteilung vom 18.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2021
01.02.2021

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