Versicherungssteuergesetz Steuerbefreiung von Personenversicherungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.01.2020 eine Mitteilung "Steuerbefreiung von Personenversicherungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG" veröffentlicht.
GZ III C 4 -S 6405/21/10001 :001
Versicherungssteuergesetz Steuerbefreiung von Personenversicherungen
Zitat:
"Für Versicherungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I, S. 2659) gilt Folgendes:..."
Das BMF hat die Mitteilung vom 27.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2021
01.02.2021
Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Mehr