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Versicherungssteuergesetz Steuerbefreiung von Personenversicherungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.01.2020 eine Mitteilung "Steuerbefreiung von Personenversicherungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG" veröffentlicht.
GZ III C 4 -S 6405/21/10001 :001

Versicherungssteuergesetz Steuerbefreiung von Personenversicherungen 

Zitat:
"Für Versicherungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I, S. 2659) gilt Folgendes:..."

Das BMF hat die Mitteilung vom 27.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2021
01.02.2021

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