Ermittlung des Gebäudewerts nach § 190 BewG
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.01.2020 dieses Schreiben veröffentlicht: "Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020".
Die Baupreisindizes sind neu festgesetzt worden.
Das BMF hat das Schreiben vom 28.01.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2020
03.02.2020
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