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 der guten Ideen

Ermittlung des Gebäudewerts nach § 190 BewG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.01.2020 dieses Schreiben veröffentlicht: "Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur  Anpassung  der Regelherstellungskosten aus  der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im  Kalenderjahr 2020".

Die Baupreisindizes sind neu festgesetzt worden.

Das BMF hat das Schreiben vom 28.01.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2020
03.02.2020

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