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Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.01.2020 dieses Schreiben veröffentlicht: "Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz -FKAustG; Bekanntmachung einer vorläufigen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2020".

Dem Schreiben ist die "Vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2020 " beigefügt, sie umfasst 108 Staaten.

Das BMF hat das Schreiben vom 28.01.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2020
03.02.2020

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