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Konsignationslager

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.01.2020 dieses Schreiben veröffentlicht: "An­ga­ben zu Kon­si­gna­ti­ons­la­gern (§ 6b UStG) in der Zu­sam­men­fas­sen­den Mel­dung (§ 18a UStG)".

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 28.01.2020:
"Mit der Änderung wurde Artikel 262 Absatz 2 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Entsprechend sind für Meldezeiträume nach dem 31. Dezember 2019 in der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a UStG) auch Angaben zu Lieferungen von Gegenständen, die im Rahmen eines Konsignationslagers (§ 6b UStG) in einen anderen EUMitgliedstaat versandt oder befördert werden und der Abnehmer der Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung feststeht, zu machen."

Das BMF hat das Schreiben vom 28.01.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2020
03.02.2020

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