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 der guten Ideen

Novelle des Geldwäschegesetzes Fehlerberichtigung und Ergänzung

In Deutsches Steuerrecht Heft 04/2020 vom 25.01.2020 ist der Artikel von Mader / Scaraggi "Die Novelle des Geldwäschegesetzes und die damit verbundenen Anforderungen an den Berufsstand" erschienen.
Zu unserer Meldung in COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2020 dürfen wir berichtigen bzw. ergänzen:
Namensberichtigung: Herr WP/StB, FB f. IStR , Vizepräsident der Steuerberaterkammer München Raimund Mader.
Ergänzung: Die Steuerberaterkammern sind nunmehr auch Ordnungswidrigkeitenbehörde, Aufsichtsbehörde waren wir schon immer.
Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen und danken für den Korrekturhinweis.

In Deutsches Steuerrecht Heft 04/2020 vom 25.01.2020 ist der Artikel von Mader / Scaraggi "Die Novelle des Geldwäschegesetzes und die damit verbundenen Anforderungen an den Berufsstand" erschienen. 

Sehr schnell, nachdem der Bundesrat dem Gesetz am 29.11.2019 zugestimmt hatte, haben die Autoren Reinhold Mader, WP/StB, FB f. IStR, Vizepräsident der Steuerberaterkammer München und Assessor jur. Annamaria Scaraggi-Kreitmayer, Geschäftsführerin bei der Steuerberaterkammer München ihre Stellungnahme zu der Novelle veröffentlicht.

Die Autoren zeigen sehr übersichtlich und dennoch kurz und prägnant auf, worauf Berufsträger im Hinblick auf das Geldwäschegesetz achten müssen.

Die Steuerberaterkammern sind nunmehr Aufsichtsbehörden über Steuerberater als Verpflichtete.

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2020
03.02.2020

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