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Besteuerung von Reiseleistungen bei Unternehmenssitz im Drittland

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.01.2021 ein Schreiben "Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland" veröffentlicht.
GZ III C 2 - S 7419/19/10002 :004
 

Besteuerung von Reiseleistungen bei Unternehmenssitz im Drittland
Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses:

Zitate:
"§ 25 UStG ist bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht anwendbar."
"Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wird es nicht beanstandet, wenn auf bis zum 31. Dezember 2020 ausgeführte Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet die Sonderregelung des § 25 UStG angewendet wird."

Das BMF hat die Ankündigung vom 29.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2021
08.02.2021

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