Überbrückungshilfe III auch für nicht festangestellte Schauspieler(innen)
Das Bundesministerium für Kultur und Medien hat am 05.02.2021 auf seiner Homepage einen Hinweis veröffentlicht: "Mit der Überbrückungshilfe III unterstützt die Bundesregierung neben Unternehmen auch viele Soloselbständige. Auf Initiative von Kulturstaatsministerin Grütters werden bei den Hilfen nun auch kurz befristet Beschäftigte im Bereich der darstellenden Künste berücksichtigt."
Überbrückungshilfe III auch für nicht festangestellte Schauspieler(innen)
Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7.500 € für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.
Zitat aus der Mitteilung vom 05.02.2021:
"Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat nun mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und dem Bundesminister für Finanzen Olaf Scholz vereinbart, für den Kulturbereich ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu schaffen. Damit können künftig auch kurz befristet Beschäftigte im Bereich der darstellenden Künste Hilfen von bis zu 7.500 € für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen."
Das Bundesministerium für Kultur und Medien hat die Mitteilung vom 05.02.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesministerium für Kultur und Medien
COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2021
08.02.2021
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