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 der guten Ideen

E-Bilanz schlecht beurteilt

Die NWB-Datenbank weist auf eine erste Zwischenbilanz der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen zur E-Bilanz hin, die gar nicht gut ausfällt.

Die Finanzämter haben festgestellt, dass sie zwar reichlich Daten erhalten, die elektronisch verarbeitet werden können. Aber die gewohnten Kontennachweise und Anlagespiegel werden von vielen Steuerberatern nun nicht mehr übersandt – und zwar weder elektronisch noch in Papierform.

"Ohne Kontennachweise und Anlagenspiegel ergeben sich aber mehr Rückfragen bei den Steuerberatern. Die Einreichung von Kontennachweisen und Anlagenspiegeln ist freiwillig; es gibt also keine allgemeine gesetzliche Übermittlungspflicht", ergibt sich aus der Meldung auf der NWB-Datenbank.

NWB hat die Meldung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage NWB

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2015
16.02.2015