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Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht?

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 12/2020 vom 24.01.2020 auf sein Urteil vom 24.01.2020 (Aktenzeichen V ZR 155/18) hin. Danach besteht kein Wegerecht aufgrund Gewohnheitsrechts durch eine – sei es auch jahrzehntelange – Übung.

Der BGH hat die Streitsache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, das nun prüfen muss, ob den Klägern eine Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 BGB zusteht.

Der BGH hat die Pressemitteilung 12/2020 vom 24.01.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2020
17.02.2020

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