Gebühren für verbindliche Auskunft
Das Bundesministerium der Finanzen hat sein Schreiben vom 28.01.2021 veröffentlicht: "Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) ".
GZ IV A 3 - S 0062/20/10005 :001
Gebühren für verbindliche Auskunft
Die Änderung betrifft die Erhebung von Gebühren nach § 89 AO. Das betrifft insbesondere die Erteilung von verbindlichen Auskünften.
Das BMF hat das Schreiben vom 28.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2021
22.02.2021
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