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Kapitalertragsteuer Anmeldung auch mit Einzelsteuerbescheinigungen nach Muster III bis 30.06.2021 möglich

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18.02.2021 ein Schreiben veröffentlicht: "Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG; Ergänzung BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S 13)." 
GZ IV C 1 - S 2401/19/10003 :001

Kapitalertragsteuer Anmeldung auch mit Einzelsteuerbescheinigungen nach Muster III

Durch das BMF Schreiben vom 18.02.2021 wird das BMF-Schreiben vom 15.12.2017 (BStBl 2018 I S. 13) geändert.

Zitat aus dem Schreiben vom 18.02.2021:
"Es wird nicht beanstandet, wenn bis zum 30. Juni 2021 Einzelsteuerbescheinigungen nach Muster III, in der mit BMF-Schreiben vom  15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13) veröffentlichten Form,  erteilt werden.“

Das BMF hat das Schreiben vom 16.02.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2021
22.02.2021

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