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Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11.02.2021 ein Schreiben veröffentlicht: "Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021." 
GZ IV A 8 -S 1547/19/10001 :002   

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021

Die Tabelle enthält 2 Halbjahreswerte für die Zeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 und vom 01.07.2021 bis 31.12.2021

Das BMF hat das Schreiben vom 11.02.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2021
22.02.2021

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