Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11.02.2021 ein Schreiben veröffentlicht: "Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021."
GZ IV A 8 -S 1547/19/10001 :002
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021
Die Tabelle enthält 2 Halbjahreswerte für die Zeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 und vom 01.07.2021 bis 31.12.2021
Das BMF hat das Schreiben vom 11.02.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2021
22.02.2021
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