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Soloselbständige ohne Fixkosten können Neustarthilfe bis 7.500 Euro seit 16.02.2021 beantragen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 16.02.2021 ein Schreiben veröffentlicht: "Die Neustarthilfe startet – Anträge können ab heute gestellt werden ." 

Soloselbständige ohne Fixkosten können Neustarthilfe bis 7.500 Euro seit 16.02.2021 beantragen

Zitat aus dem Schreiben vom 16.02.2021:
"Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können ab heute über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden."

Das BMF hat das Schreiben vom 16.02.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2021
22.02.2021

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