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Mietkündigung wegen Zigarettengeruchs

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 21/2015 vom 18.02.2015 auf sein Urteil vom 18.02.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 186/14) zur Frage der Kündigung eines Mietverhältnisses hin.

Der Mieter war Raucher. Der Vermieter wollte das Mietverhältnis wegen Störung des Hausfriedens kündigen, weil der "Zigarettengestank" im Treppenhaus wahrnehmbar gewesen sei.

Der BGH hat nicht entschieden, sondern die Streitsache zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

Es wird zu prüfen sein, ob der Mieter durch Lüften seiner Wohnung die Belästigung vermindern oder abstellen hätte können.

Der BGH hat die Pressemitteilung Nr. 21/2015 vom 18.02.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof.   

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2015
23.02.2015