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 der guten Ideen

Mindestlohn - ist das so leicht?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 16.02.2015  in verschiedenen Tageszeitungen Anzeigen geschaltet "Der Mindestlohn gilt. So einfach ist das." Es wird ein Zettel abgebildet, dessen Inhalt als Nachweis genügt.

Alles ist ganz einfach - tönt es aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Pausen aufschreiben? Nicht nötig! Stundennachweise unterschreiben? Nicht nötig!  
Das BMAS hat eine eigene Homepage "Der Mindestlohn gilt" geschaffen. Dort wird unter dem Stichwort "Dokumentation" die gleiche Abbildung wie in den Anzeigen in den Tageszeitungen vom 17.02.2015 dargestellt. Link zu Dokumentation www.der-mindestlohn-gilt.de

In der Erläuterung wird ausdrücklich klargestellt:
"Was ist noch zu berücksichtigen:
1.Es ist egal, ob die Liste handschriftlich oder maschinell erstellt und ausgefüllt wird.
2.Unterschriften des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers sind nicht erforderlich.
3.Dass die Liste korrekt ist, hat der Arbeitgeber sicherzustellen.
4.Die Arbeitszeit muss bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages dokumentiert sein, also eine Woche später.
5.Das Dokument verbleibt beim Arbeitgeber und muss bei einer Kontrolle durch den Zoll vorgezeigt werden. Es ist also ratsam, die aktuelle Aufzeichnung griffbereit zu haben."

Die werbewirksamen Anzeigen (siehe oben bei Dokumentation) gehen davon aus, dass man nur Wochentage (Mo, Die usw.) angeben muss.

Etwas genauer nimmt es das BMAS bei der Veröffentlichung des Musters des Stundenzettels, da es in dem Stundenzettel die Angabe des Tagesdatums verlangt. Link zur Homepage : Muster Stundenzettel.

Auch dieser Zettel sieht keine Unterschrift des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers vor. Er wird bei dem Link "Dokumentation" als "Musterborgen für Dokumentation" bezeichnet. In dem Link wird er als "aufzeichnungspflicht-beispiel-zeiterfassungsbogen.pdf?" verwaltet.

Die verschiedentlich publizierten Meinungen, es müssten Pausen aufgezeichnet und die Stundennachweise unterschrieben werden, ergeben sich aus den Veröffentlichungen des BMAS nicht. Das sollte man beachten, wenn der Zoll zum Nachprüfen kommt. 

Die Strafandrohungen sind drakonisch. Und das bei geringsten Verstößen! 

Die Empfehlung kann also nur sein, die vom BMAS vorgegebenen Anforderungen zu erfüllen. Aber auch nicht mehr.

Demokratie
Wenn eine politische Partei trotz oder wegen ihrer Ankündigung vor der Wahl, sie wolle eine ganz bestimmte Maßnahme einführen, gewählt wird, kann sich kein Bürger beschweren, wenn sie das nach der Wahl auch durchsetzt. Das Fatale ist nur, dass oft die Begleiterscheinungen einer solchen gesetzlichen Neueinführung oder Änderung von den Politkern nicht geschildert und von den Bürgern nicht erkannt werden. Den im Kaufrecht möglichen Rücktritt wegen Irrtums oder Täuschung gibt es in der Politik nicht oder allenfalls nach Jahren bei der nächsten Wahl. Das mag auch gut sein, um eine Inflation von Neuwahlen zu vermeiden.

Das Mindestlohngesetz mag berechtigt sein, schon um die Zahl der sogenannten "Aufstocker" zu vermindern. Dieses Gesetz strotzt aber von Unzulänglichkeiten. Es ist einfach nicht durchdacht und stößt daher in der Praxis - auch wenn man grundsätzlich einer Bezahlung eines Mindestlohns zustimmt - auf sehr breite Ablehnung.

Interessante Hinweise:

Transit-LKW-Fahrer: Aufgrund des starken Druck aus dem Ausland wurde der Mindestlohn für diese Berufsgruppe zunächst ausgesetzt. Link Homepage BMAS

Auf ausländischen Subunternehmer ausweichen: Wir haben in COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2014 über ein Urteil des Europäischen Gerichthofs berichtet. Link COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2014

Ist der Mindestlohn verfassungswidrig? Wir haben in COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2014 auf einen Artikel in der FAZ verwiesen. Link COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2014

Das Zeiterfassungsprogramm von COLLEGA ermöglicht bei sehr benutzerfreundlicher Bedienung die Erfassung der Zeiten der Mitarbeiter. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Vorerfassung in Excel mit anschließender Übernahme in das Programm.
Mit zielgerichteten Auswertungen können die für den Zoll benötigten Nachweis-Listen einfach und schnell erzeugt werden. Weitere Einzelheiten Kanzleiverwaltung Steuerberater

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2015
23.02.2015