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 der guten Ideen

Neue Vorläufigkeiten

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20.02.2015 eine neue Liste "Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren;

 

Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 Absatz 2 FGO); Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium" veröffentlicht.

Vor allem die Anordnung der Vorläufigkeit für Fälle von Berufsausbildungskosten in den Jahren 2004 bis 2014 dürfte hohe praktische Bedeutung haben.

Das BMF hat das Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2015
23.02.2015