Umgangspfleger: Umsatzsteuer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt am 19.02.2015 mit, dass Leistungen bestimmter Umgangspfleger von der Umsatzsteuer befreit sind.
Danach wird in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass ein neuer Absatz 7a eingefügt.
Das BMF hat das Schreiben vom 19.02.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2015
23.02.2015