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 der guten Ideen

Argentinien muss Schulden bezahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 24/2015 vom 24.02.2015 auf seine Urteile vom gleichen Tag (Aktenzeichen XI ZR 47/14  und XI ZR 193/14) hin, in denen er die Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten Gläubigern aus den von ihr begebenen Staatsanleihen bejaht. Diese Urteile sind zu begrüßen, auch wenn wir nicht sicher sind, ob sie für unsere Leser praktische Bedeutung haben.
 
Der BGH Hat die Pressemitteilung Nr. 24/2015 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof