Kranken Arbeitnehmer überwachen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 7/15 auf sein Urteil vom 19.02.2015 (Aktenzeichen 8 AZR 1007/13) hin, nach dem die Überwachung eines Mitarbeiters durch einen Detektiv rechtswidrig sein kann.
Eine Überwachung kann dann zulässig sein, wenn ein Verdacht auf konkreten Tatsachen beruht. Im Urteilsfall war das nicht gegeben. Das BAG erkannte, dass der überwachten Arbeitnehmerin ein Schmerzensgeld zustehe.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Pressemitteilung 7/15 auf seiner Homepage veröffentlicht. Homepage Bundesarbeitsgericht.
COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2015
02.03.2015
02.03.2015