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Erbschaftsteuer - vorläufige Festsetzung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den gemeinsamen Ländererlass vom 12.03.2015 veröffentlicht.

Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.2014 ist eine gesetzliche Neuregelung bis spätestens 30.06.2016 erforderlich.

Nach dem gemeinsamen Ländererlass sind alle nach dem 31.12.2008 entstandenen Erbschaftsteuern vorläufig festzusetzen.

Das BMF hat den gemeinsamen Ländererlass vom 12.03.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2015
16.03.2015