GoBD Hinweise
Durch die seit 01.01.2015 gültigen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) werden die aus dem Jahr 1995 stammenden GoBS und die GDPdU aus dem Jahr 2001 aufgehoben. Der sogenannte Mikrofilmerlass vom 01.02.1984 und die sogenannte Rechnungsrichtlinie vom 29.01.2004 gelten weiter.
Die Finanzverwaltung hat ihre Vorstellungen verdeutlicht. Berater und Unternehmer müssen damit rechnen, dass die neuen Grundsätze im Zweifelsfall Anwendung finden und bei Nichtbeachtung zu Nachteilen führen werden. COLLEGA-Wochen-Ticker versucht, die wichtigsten Literaturmeinungen an dieser Stelle aufzuführen - ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erheben zu wollen.
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