Katze und Hund betreuen als haushaltsnahe Dienstleistung
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 04.02.2015 (Aktenzeichen 15 K 1779/14 E) entschieden, dass die Kosten für die Betreuung einer Hauskatze als haushaltsnahe Dienstleistungen anzuerkennen sind.
Im Streitfall sind Kosten für die Betreuung einer Hauskatze in der Wohnung der Kläger während ihrer Abwesenheitszeiten entstanden. Zitat aus der Pressemitteilung: "Die Betreuung der Katze erstreckte sich auf die Zeiträume 08.01.2012 bis 15.01.2012 (8 Tage), 27.05.2012 bis 01.06.2012 (5 Tage) und 08.09.2012 bis 15.09.2012 (8 Tage). Für die Betreuung stellte Frau A den Klägern unter dem 15.01.2012, 01.06.2012 bzw. 15.09.2012 pro Tag der Betreuung 12 € in Rechnung, zzgl. Benzinzuschläge und eines Feiertagszuschlags für Pfingstmontag im Streitjahr insgesamt 302,90 €. Die drei Rechnungen beglichen die Kläger im Streitjahr per Überweisungen."
Das Finanzgericht hat die geltend gemachten Aufwendungen in vollem Umfang berücksichtigt. Zitat aus der Pressemitteilung: "Gemäß § 35a Abs. 5 Satz 2 EStG ist die Tarifermäßigung auf die Arbeitskosten beschränkt. Darunter fallen neben den Aufwendungen für die Inanspruchnahme der haushaltsnahen Dienstleistung selbst auch in Rechnung gestellte Fahrtkosten."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen.
Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 04.02.2015 (Aktenzeichen 15 K 1779/14 E) auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG-Duesseldorf
Hund Gassi-gehen
Das Finanzgericht (FG) Münster hat am 25.05.2012 (Aktenzeichen 14 K 2289/11 E) entschieden, dass die Kosten für die Betreuung von zum Haushalt gehörenden Hunden deshalb keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind, weil die konkrete Dienstleistung nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt wurde. In diesem Fall wären - wenn das das Urteil richtig interpretiert - die Kosten für die Betreuung von Hunden im Haushalt des Steuerpflichtigen anerkannt worden.
Das FG Münster hat das Urteile vom 25.05.2013 (Aktenzeichen 14 K 2289/11 E) auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG-Muenster
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2015
16.03.2015