Keine Werbungskosten bei Günstigerprüfung
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 20 vom 11.03.2015 auf sein Urteil vom 28.01.2015 (Aktenzeichen VIII R 13/13) hin. Danach ist der Abzug von Werbungskosten ausgeschlossen, wenn Kapitaleinkünfte mit dem günstigeren tariflichen Steuersatz besteuert werden.
Der BFH hat die Pressemitteilung 20 vom 11.03.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2015
16.03.2015