Zum Hauptinhalt springen
Netzwerk

 der guten Ideen

Scheidungskosten nicht mehr außergewöhnlich

Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat durch Urteil vom 18. Februar 2015 (Aktenzeichen 3 K 297/14) entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können.

Das Urteil des FG basiert unter anderem auf den Zahlen des Statistischen Bundesamts: Jährlich stehen demnach 380.000 Eheschließungen 190.000 Scheidungen gegenüber. Nach Ansicht des Gerichts stellt daher eine Scheidung kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar. Damit entfällt eine Voraussetzung für die Geltendmachung der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung.

Das Niedersächsische FG hat das Urteil vom 15.02.2015 (Aktenzeichen 3 K 297/14) auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Finanzgericht Niedersachsen   

COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2015
16.03.2015