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Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilweise steuerfrei

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 17/2017 vom 22.03.2017 auf sein Urteil vom 31.01.2017 (Aktenzeichen IX R 10/16) hin. Entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung sind Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilweise nicht zu versteuern.
 
Zitat aus der Pressemitteilung 17 vom 22.03.2017 des BFH:
"Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung die Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zu versteuern, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 31. Januar 2017 IX R 10/16 entschieden hat. Steuerpflichtig bleibt demgegenüber die Entschädigung für Verdienstausfall."
 
Der BFH hat die Pressemitteilung 17/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
 
27.03.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html