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 der guten Ideen

Patientenverfügungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 40/2017 vom 24.03.2017 unter dem Titel "Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden Patientenverfügung" auf seinen Beschluss vom 08.02.2017 (Aktenzeichen XII ZB 604/15) hin. 
 
Eine im Jahr 1940 geborene Frau erlitt im Mai 2008 einen Schlaganfall und befindet sich seit einem hypoxisch bedingten Herz-Kreislaufstillstand im Juni 2008 in einem wachkomatösen Zustand. Sie hatte im Jahr 1998 eine Patientenverfügung unterschrieben. Unter Bezug hierauf möchte der Sohn die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr einstellen lassen. Der Ehemann ist dagegen.
 
Jeder Fall ist anders, so dass der BGH diesen Fall trotz Vorliegens mehrerer höchstrichterlicher Entscheidung nicht abschließen konnte, sondern an die Vorinstanz zurückverwiesen hat.
 
Der BGH hat die Pressemitteilung 40/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
 
27.03.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html