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Bayerische Staatsregierung beschließt 10% Haftungsfreistellung für Kleinunternehmer

Die Bayerische Staatsregierung weis in ihrer Pressemitteilung Nr. 79 vom 07.04.2020 mit, dass die LfA-Förderbank Bayern  zur Versorgung von Unternehmen mit kurzfristiger Liquidität ein weiteres neues Darlehensprodukt mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung für Kleinunternehmer bis 10 Mitarbeiter aufgelegt hat. Das ergänzt die bisher schon bestehenden Fördermöglichkeiten.

Zitat aus der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung:

"Die Versorgung mit kurzfristiger Liquidität kann für Unternehmen in der Krise existenzentscheidend sein. Um schnell helfen zu können, hat die LfA-Förderbank Bayern bereits Darlehensprogramme zur Bewältigung der Corona-Krise aufgelegt. Nach einer Änderung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU wird das Angebot der LfA nun noch um ein neues Darlehensprodukt mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung für Kleinunternehmer bis 10 Mitarbeiter ergänzt. Unternehmen bis 5 Mitarbeiter können dabei Darlehen bis zu 50.000 Euro erhalten, Unternehmen bis 10 Mitarbeiter bis zu 100.000 Euro. ergänzt. Unternehmen bis 5 Mitarbeiter können dabei Darlehen bis zu 50.000 Euro erhalten, Unternehmen bis 10 Mitarbeiter bis zu 100.000."

Die Bayerische Staatsregierung hat die Pressemitteilung Nr. 79 vom 07.04.2020 auf Ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bayerische Staatsregierung

COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2020
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.04.2020/ 08.04.2020

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