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Bundesregierung beschließt wei­ter­ge­hen­den KfW-Schnell­kre­dit für den Mit­tel­stand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weisen in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 06.04.2020 auf folgendes hin: "Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein."

Zitat aus der gemeinsamen Pressemitteilung vom 06.04.2020:

"Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. Wir rechnen mit sehr vielen Anträgen und werden zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen."

Die gemeinsame Pressemitteilung vom 06.04.2020 wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2020
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.04.2020/ 08.04.2020

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