Allgemeinverfügung steuerfreie Zuschüsse
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.04.2015 hinsichtlich der steuerfreien Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung eine Allgemeinverfügung erlassen.
Der Text lautet:
"Am 09. April 2015 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzung der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2010 werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Anrechnung der gesamten steuerfreien Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung auf Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung oder Pflege-Pflichtversicherung (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer zweiter Halbsatz EStG) verstoße gegen das Grundgesetz.
Entsprechendes gilt für am 09. April 2015 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung für einen Veranlagungszeitraum ab 2010."
Zu beachten ist die Rechtsbehelfsbelehrung, nach der gegen die Allgemeinverfügung innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Klage erhoben werden kann.
Das BMF hat die Allgemeinverfügung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2015
19.04.2015
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Siehe auch COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2015